GBU-Software richtig auswählen

Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung reicht ein beliebiges Umfragetool nicht aus. Sie brauchen ein Verfahren, das die Anforderungen aus §5 ArbSchG und GDA unterstützt – und eine Software, die dieses Verfahren sauber abbildet.

ACOMERA setzt das BASA-Verfahren vollständig um. Die Kriterien auf dieser Seite gelten aber grundsätzlich auch für andere spezialisierte Lösungen.

Kernanforderungen aus Sicht von Arbeitsschutzgesetz und GDA

  • Unterstützung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens (z. B. BASA) statt frei zusammengeklickter Fragen – dokumentiert u. a. bei HSZG und für BASA II bei der BAuA ( Wissenschaftliche Belege ).
  • Dokumentierbarer Ablauf der Gefährdungsbeurteilung – von Vorbereitung bis Maßnahmen.
  • Möglichkeit, Ergebnisse pro Auswertungsgruppe (z. B. Abteilung, Standort, Team) darzustellen – bei Einhaltung von Mindestgruppengrößen.
  • Berichte und Visualisierungen, die Risiken und Ressourcen klar zeigen (z. B. Ampelsystem, Matrix).
  • Datenschutz, Hosting in der EU und nachvollziehbare Rollen- und Rechtekonzepte.

Fachliche Anforderungen an die Software

Aus der Praxis ergeben sich wiederkehrende Anforderungen. Die folgende Liste fasst zusammen, worauf Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und Berater achten sollten.

Methodik und Inhalte

  • BASA oder ein anderes anerkanntes Verfahren vollständig hinterlegt, nicht nur als lose Sammlung von Fragen.
  • Getrennte Erfassung von sachlicher Einschätzung und persönlichem Empfinden, wie im Verfahren vorgesehen.
  • Möglichkeit, zusätzliche betriebs- oder branchenspezifische Items zu ergänzen, ohne die Grundstruktur zu zerstören.
  • Vorlagen für wiederkehrende Erhebungen, um Runden vergleichen zu können.

Auswertung und Berichte

  • BASA-Matrix, Scores und Ampelsystem automatisch berechnet.
  • Vergleiche zwischen Auswertungsgruppen (z. B. Abteilungen, Standorte) und über mehrere Runden hinweg.
  • Berichte, Poster und Workbooks, die sich direkt in Workshops einsetzen lassen.
  • Optionale KI-Unterstützung für Textberichte und Freitextanalyse – mit klarer Kennzeichnung und Kontrolle.

Struktur und Hierarchien

  • Flexible Abbildung der Organisation (Unternehmen → Bereich → Abteilung → Team).
  • Zuordnung der Teilnehmer zu Auswertungsgruppen, ohne personenbezogene Diagnosen zu erzeugen.
  • Mindestgruppengrößen für Auswertungen, um Anonymität zu sichern.

Datenschutz und Technik

  • Hosting und Speicherung der Daten in der EU, klare Auftragsverarbeitungsverträge.
  • Verschlüsselte Übertragung (TLS), Rollen- und Rechtemanagement, Mandantentrennung.
  • Transparenter Umgang mit KI: keine Verwendung personenbezogener Einzeldaten in KI-Modellen.

ACOMERA im Kontext dieser Anforderungen

ACOMERA verbindet das BASA-Verfahren mit einer Plattform, die für wiederkehrende Gefährdungsbeurteilungen und Beratungsprojekte gebaut ist. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • BASA IV vollständig integriert, inkl. Matrix, Scores und Ampeln.
  • Mehrere Mandanten oder Organisationseinheiten in einem Account – ideal für Beratungen und größere Unternehmen.
  • Automatisch generierte Berichte, Poster und Workbooks, optional ergänzt um KI-Berichte.
  • Hosting in der EU, DSGVO und EU AI Act von Anfang an mitgedacht.

Details zur Methode und zu Reliabilität/Validität unter Wissenschaftliche Belege, zum Überblick unter BASA-Verfahren, zur Plattform unter Software, zu Sicherheit und Rechtlichem unter Sicherheit & Compliance.

Häufige Fragen

Ein anerkanntes Verfahren (z. B. BASA) vollständig abbilden, die Anforderungen aus §5 ArbSchG und GDA unterstützen, Auswertungsgruppen ermöglichen und Berichte sowie Visualisierungen (Matrix, Ampeln) liefern. Zusätzlich: Datenschutz, EU-Hosting, klare Rollen. Ein reines Umfragetool reicht nicht.

BASA ist wissenschaftlich fundiert und wird im GB-Psych-Kompass empfohlen. Es erfasst sowohl sachliche Arbeitsbedingungen als auch das persönliche Empfinden und unterstützt damit die Umsetzung der Anforderungen aus ArbSchG und GDA. Gütekriterien und Literatur: Wissenschaftliche Belege zu BASA.

Nein. Die GBU verlangt ein methodisch fundiertes Verfahren mit dokumentierbarem Ablauf, Auswertungslogik und Berichten. BASA oder vergleichbare Instrumente liefern diese Struktur; die Software muss sie sauber abbilden.

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