Datenschutz-Vorlage für Berater & Kunden
Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihren Endkunden (Unternehmen) die datenschutzrechtlichen Infos zur Gefährdungsbeurteilung mit ACOMERA korrekt mitzuteilen. Passen Sie die kursiven Felder an Ihre Firma an.
Vorlage – kopieren & anpassen:
Datenschutz-Information für die Gefährdungsbeurteilung mit ACOMERA
Von: [Ihr Berater-Firmenname]
An: [Endkunde-Firmenname]
Datum: [Datum]Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen unserer Beratung / Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen wir die ACOMERA-Software der ACOMERA GmbH. Wir ([Ihr Firmenname]) sind der Verantwortliche für die Datenverarbeitung; ACOMERA ist unser Auftragsverarbeiter. Hier die wichtigsten Infos gemäß DSGVO.
1. Zweck der Verarbeitung
Durchführung von Umfragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (BASA-Verfahren). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Pflicht, ArbSchG) oder lit. f (berechtigtes Interesse an Mitarbeiterschutz).
2. Erhobene personenbezogene Daten
Abhängig von Konfiguration (z. B. Einladungsmethode):
- Immer: Zugangscode, Nutzungsdaten, Umfrage-Antworten
- Optional: E-Mail, Name, Geschlecht (bei E-Mail-Einladung)
Auswertungen ab 5 Antworten (kann auf Wunsch erhöht werden) – anonymisiert.
3. Empfänger / Verarbeiter
- Wir ([Ihr Firmenname]) als Verantwortlicher
- ACOMERA GmbH als Auftragsverarbeiter (SaaS-Provider, Hosting in EU)
- Subverarbeiter von ACOMERA: Hosting-Provider in der EU, ausgewählte KI-Dienste (nur nicht-personenbezogene Daten)
4. Speicherdauer
Bis Anonymisierung oder Vertragsende + angemessene Übergangszeit (in der Regel 30 Tage).
5. Rechte der Betroffenen
Auskunft, Löschung etc. Kontakt: [Ihre E-Mail]. Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde.
6. Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Wir haben mit ACOMERA einen AVV abgeschlossen (siehe acomera.com/rechtliches).
Falls Fragen, kontaktieren Sie uns.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name / Firmenname]
Hinweis: Diese Vorlage ist ein Muster. Passen Sie sie an Ihre konkrete Situation an und lassen Sie sie ggf. von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.