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Datenschutz-Vorlage für Berater & Kunden

Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihren Endkunden (Unternehmen) die datenschutzrechtlichen Infos zur Gefährdungsbeurteilung mit ACOMERA korrekt mitzuteilen. Passen Sie die kursiven Felder an Ihre Firma an.

Vorlage – kopieren & anpassen:

Datenschutz-Information für die Gefährdungsbeurteilung mit ACOMERA

Von: [Ihr Berater-Firmenname]
An: [Endkunde-Firmenname]
Datum: [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen unserer Beratung / Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen wir die ACOMERA-Software der ACOMERA GmbH. Wir ([Ihr Firmenname]) sind der Verantwortliche für die Datenverarbeitung; ACOMERA ist unser Auftragsverarbeiter. Hier die wichtigsten Infos gemäß DSGVO.

1. Zweck der Verarbeitung

Durchführung von Umfragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (BASA-Verfahren). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Pflicht, ArbSchG) oder lit. f (berechtigtes Interesse an Mitarbeiterschutz).

2. Erhobene personenbezogene Daten

Abhängig von Konfiguration (z. B. Einladungsmethode):

  • Immer: Zugangscode, Nutzungsdaten, Umfrage-Antworten
  • Optional: E-Mail, Name, Geschlecht (bei E-Mail-Einladung)

Auswertungen ab 5 Antworten (kann auf Wunsch erhöht werden) – anonymisiert.

3. Empfänger / Verarbeiter

  • Wir ([Ihr Firmenname]) als Verantwortlicher
  • ACOMERA GmbH als Auftragsverarbeiter (SaaS-Provider, Hosting in EU)
  • Subverarbeiter von ACOMERA: Hosting-Provider in der EU, ausgewählte KI-Dienste (nur nicht-personenbezogene Daten)

4. Speicherdauer

Bis Anonymisierung oder Vertragsende + angemessene Übergangszeit (in der Regel 30 Tage).

5. Rechte der Betroffenen

Auskunft, Löschung etc. Kontakt: [Ihre E-Mail]. Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde.

6. Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Wir haben mit ACOMERA einen AVV abgeschlossen (siehe acomera.com/rechtliches).

Falls Fragen, kontaktieren Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name / Firmenname]

Hinweis: Diese Vorlage ist ein Muster. Passen Sie sie an Ihre konkrete Situation an und lassen Sie sie ggf. von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.