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Der BASA im Überblick


Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen, Screening für Arbeitsplatzinhaber.

Was ist das genau?

Das von der BAuA entwickelte BASA-Verfahren erkennt nicht nur Gefährdungen, sondern auch Ressourcen


Übersicht über das BASA-Verfahren:

  • Bei der BAuA ab dem Jahr 2000 entwickelt
  • Basierend auf Vorgaben gemäß GDA und ArbSchG (ISO-Normen)
  • Arbeitswissenschaftliche UND arbeitspsychologische Herangehensweise
  • Branchenübergreifend und für alle Arbeitsplätze geeignet
  • BASA IV von 2023 ist auf dem aktuellsten Stand der Vorgaben
UnerkanntErkannt
Ressource
Gefährdung
Die BASA-Matrix

Ermittlung von Gefährdungen und Ressourcen mit der BASA-Matrix:

Das BASA-Verfahren erkennt sowohl gesundheitsgefährdende Arbeitsplatzbedingungen als auch gesundheitsförderliche Ressourcen.

Dabei wird differenziert, ob diese jeweils von den Mitarbeiter bereits erkannt wurden. Hierfür verwendet BASA eine zweiteilige Fragetechnik:

  1. Faktische Überprüfung des Arbeitsplatzes
  2. Persönliches Erleben der Mitarbeiter

Das ergibt die BASA-Matrix, die dann in einen BASA-Score samt leicht interpretierbarem Ampel-Schema umgerechnet wird.

BASA umfasst das Arbeitsleben aus arbeitswissenschaftlicher und -psychologischer Perspektive


Die BASA-Inhalte erstrecken sich über 9 Kategorien:

1) Arbeitsaufgabe – Arbeitsinhalt

1) Arbeitsaufgabe – Arbeitsinhalt

In dieser Kategorie werden vielfältige Aspekte der Arbeit abgeprüft. Hier reichen die Themen von Informationen und deren Verfügbarkeit über den Umgang mit Fehlern bis hin zur Vielfalt der Tätigkeit – und darüber hinaus.

2) Organisatorische Arbeitsbedingungen

2) Organisatorische Arbeitsbedingungen

Überstunden, Personalmangel oder Unklarheiten bei den Verantwortlichkeiten sind einige der Themen dieser Kategorie. Häufig führen hier Probleme zu psychischen Gesundheitsproblemen. Sie können aber auch der Auslöser für Unfälle sein.

3) Soziale Arbeitsbedingungen

3) Soziale Arbeitsbedingungen

Diese Kategorie prüft das Zusammenspiel zwischen Mitarbeitern untereinander und Führungskräften auf mögliche Spannungen bzw. auf vertrauensvolle Zusammenarbeit.

4) Arbeitsumweltbezogene Arbeitsbedingungen

4) Arbeitsumweltbezogene Arbeitsbedingungen

Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter steht im Mittelpunkt dieser Kategorie. Genauer geht es hier um die Prüfung gesundheitsschädlicher Einflüsse, wie beispielsweise Lärm, Gestank, Staub oder auch Strahlung und Vibrationen.

5) Technische Arbeitsbedingungen

5) Technische Arbeitsbedingungen

In dieser Kategorie wird die Interaktion mit Maschinen und Computern sowie deren Bildschirmen und Software analysiert. Dabei wird beispielsweise auf Ergonomie und das (Nicht-) Funktionieren der Geräte abgezielt.

6) Sicherheitstechnische Arbeitsbedingungen

6) Sicherheitstechnische Arbeitsbedingungen

Auch in dieser Kategorie geht es um die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter. Daher werden hier Aspekte rund um Sicherheitsvorrichtungen, Signalgeber, Stellteile und persönliche Schutzausrüstung betrachtet.

7) Eigene Führungsarbeit

7) Eigene Führungsarbeit

Die Führung von Mitarbeitern ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Damit diese auch für alle Beteiligten erfolgreich gelingt, werden in dieser Kategorie die dafür nötigen Bedingungen abgefragt, wie z.B. Qualifizierung, Zeit, Ressourcen.

8) Mobiles Arbeiten

8) Mobiles Arbeiten

Das Arbeiten jenseits des Büros, z.B. im Außendienst oder Home-Office ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Diese sind teils technischer Natur, aber natürlich spielt auch die Interaktion mit Kollegen eine Rolle. Dies wird hier geprüft.

9) Pandemie

9) Pandemie

Die COVID-Pandemie hatte einen immensen Einfluß auf die Welt und damit auch auf jeden Einzelnen am Arbeitsplatz. Diese Kategorie schaut auf den betrieblichen Umgang mit der Pandemie und den dazugehörigen Maßnahmen.

Natürlich sind nicht alle Inhalte für alle Arbeitsplätze bzw. Mitarbeiter zutreffend (z.B. Nachtschicht, persönliche Schutzausrüstung, etc.). Dementsprechend sind manche Items bzw. manche Kategorien optional.

Die Geschichte des BASA-Verfahrens reicht bis in die 1990er Jahre und hat seit dem zahlreiche Innovationen hervorgebracht


Die “Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen, Screening für Arbeitsplatzinhaber” (BASA-Verfahren) wurde um die Jahrtausendwende an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) von Dr. Gabriele Walter (vormals Richter) erdacht. Das Ziel dabei war es, ein leistungsfähiges Verfahren zu entwickeln, über das psychische Belastungen besser erkannt und die zugrundeliegenden Ursachen behoben werden können. Dabei spielte Prävention eine wichtige Rolle, um dauerhafte Wirksamkeit zu erreichen.

Erstautorin Dr. Gabriele Walter (geb. Richter) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Interview zur Geschichte des BASA-Verfahrens:

Im Interview mit Professor Dr. Matthias Schmidt erklärt Dr. Gabriele Walter von der BAuA das BASA-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Ein Klick auf das Foto öffnet das Interview mit Dr. Gabriele Walter auf YouTube

Das BASA-Verfahren wurde seit der ursprünglichen Konzeption inhaltlich und methodisch konsequent vom Autoren-Team Dr. Gabriele Walter, Katharina Roitzsch von Novaworx und Prof. Dr. Matthias Schmidt von der Hochschule Zittau/Görlitz erneuert. Seit dem Jahr 2022 gibt es die Version IV, die auf den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorgaben beruht.