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Das BASA-Verfahren


Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen, Screening für Arbeitsplatzinhaber.

Was macht das BASA-Verfahren so besonders?

Die “Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen, Screening für Arbeitsplatzinhaber” (BASA-Verfahren) wurde um die Jahrtausendwende an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) von Dr. Gabriele Walter (vormals Richter) erdacht. Das Ziel dabei war es, ein leistungsfähiges Verfahren zu entwickeln, über das psychische Belastungen besser erkannt und die zugrundeliegenden Ursachen behoben werden können. Dabei spielte Prävention eine wichtige Rolle, um dauerhafte Wirksamkeit zu erreichen.

Das BASA-Verfahren wurde seit der ursprünglichen Konzeption inhaltlich und methodisch konsequent vom Autoren-Team Dr. Gabriele Walter, Katharina Roitzsch von Novaworx und Prof. Dr. Matthias Schmidt von der Hochschule Zittau/Görlitz erneuert. Seit dem Jahr 2022 gibt es die Version IV, die auf den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorgaben beruht.

Neben den fundierten inhaltlichen Grundlagen verwendet das BASA-Verfahren einen besonderen methodischen Kniff, um gleichermaßen arbeitswissenschaftlich als auch arbeitspsychologisch zu wirken. Dies wird im Folgenden erklärt:

Die Bewertung einer Aussage aus zwei Perspektiven macht das BASA-Verfahren so innovativ


Ob die Aussage zutrifft

Für jedes Item der BASA-Erhebung können die Teilnehmer zwischen den Alternativen “trifft eher zu” und “trifft eher nicht zu” wählen.

Wie es empfunden wird

Zusätzlich beurteilen die Teilnehmer für jedes Item, ob Ihr persönliches Erleben als “gut”, “weder gut noch schlecht” bzw. “schlecht” empfunden wird.

Das BASA-Verfahren diagnostiziert über die 6 möglichen Kombinationen


Ressource erkanntRessource nicht erkanntWiderspruch
WiderspruchGestaltungsbedarf nicht erkanntGestaltungsbedarf erkannt

Hinweise zur Tabelle mit den 6 möglichen Kombinationen

  1. Die obige Tabelle bezieht sich auf Positiv-Items, bei dem das Zutreffen der Aussage aus arbeitspsychologischer Perspektive als gut zu bewerten ist. Bei Negativ-Items sind trifft zu bzw. trifft nicht zu vertauscht.
  2. Manche Items gelten auch in der bestmöglichen Ausprägung nicht als Ressource. Das gilt z.B. bei den Items bzgl. Vibration oder Lärm. Diese sind in einem solchen Fall als neutral zu bewerten.
  3. Bestimmte Kombinationen sind als “Widerspruch” gekennzeichnet, da die Kombinationen ohne weitere Erläuterung keinen Sinn ergeben, beispielsweise wäre bei dem Item “An der Arbeit riecht es schlecht.” ein Zutreffen, das als gut empfunden wird, ein Widerspruch.

Der BASA-Score bringt die Vielfalt der Kombinationen auf den Punkt und erzeugt Vergleichbarkeit


Zutreffen der AussagePersönliches EmpfindenKombinationBASA-Score
Ressource erkannt100,00
Ressource nicht erkannt66,66
Gestaltungsbedarf nicht erkannt33,33
Gestaltungsbedarf erkannt0,00

Hinweise zur Tabelle mit dem BASA-Score

  1. Die BASA-Scores einzelner Items werden per Mittelwert miteinander verrechnet.
  2. Die Tabelle gilt für Positiv-Items. Wie oben beschrieben, muss das Zutreffen der Aussage für Negativ-Items umgekehrt werden.
  3. Widersprüchliche Antworten gehen nicht in den BASA-Score ein.

Der BASA-Score wird entlang zweier Grenzwerte in den gefährlichen, den problematischen und den optimalen Bereich differenziert


0 – <35: Gefährlicher Bereich
>> Handeln!

35 – <75 Problematischer Bereich
>> Optimieren!

75 – 100 Optimaler Bereich
>> Erhalten!

Hinweise zur Tabelle mit den BASA-Score-Bereichen

  1. Widersprüchliche Antworten gehen nicht in den BASA-Score ein, s.o..
  2. Die BASA-Scores einzelner Items werden per Mittelwert miteinander verrechnet.

Besonderheit für Items mit Bezug auf physikalische und chemische Einflüsse


In der Kategorie Arbeitsumweltbezogene Arbeitsbedingungen gibt es Items, die nach physikalischen und chemischen Einflüssen fragen, beispielsweise nach Lärm, Vibration, Strahlung. Das ist eine Besonderheit im Vergleich zu allen anderen BASA-Items. Der Grund liegt darin, dass diese Einflüsse häufig der Arbeit immanent sind, wie z.B. die Strahlung beim Röntgen. Um die psychische Gefährdung zu ermitteln, geht es an dieser Stelle darum, ob etwas bereits gegen diese physikalischen und chemischen Einflüsse unternommen wird. Wenn ein solcher Einfluss vorliegt, schließt sich an die obige Logik (in grau) eine dritte Frage an:

Ob etwas gegen den physikalischen / chemischen Einfluss unternommen wird

Liegt der physikalische oder chemische Einfluss nicht vor ist dies einer Enthaltung gleichzusetzen. Folglich werden die beiden Folgefragen “Wie es empfunden wird” und “Ob etwas gegen den physikalischen / chemischen Einfluss unternommen wird” nicht gestellt.

Der BASA-Score für diese Items errechnet sich mit Hilfe einer geglätteten Funktion, die die relative Häufigkeit bewertet, dass etwas unternommen wird. Je mehr Antworten bestätigen, dass etwas unternommen wird, desto höher der BASA-Score. Wichtig ist, dass dieser BASA-Score für die physikalischen und chemischen Einflüsse nicht auf Aspekt-, Kategorie- oder Gesamtebene aggregiert und ausgewertet wird.