BASA II: die weit verbreitete Vorgängerversion
BASA II erschien 2009 bei der BAuA und prägte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung über Jahre. Papierfragebogen, Excel-Auswertung, Spalte A und Spalte B. Hier steht, wie es funktionierte und warum heute BASA IV gilt.
Kurzantwort
BASA II ist die zweite Fassung des BASA-Verfahrens, 2009 von Dr. Gabriele Walter (vormals Richter) und Dr. Martin Schatte an der BAuA veröffentlicht. Es erfasste je Item den Sachverhalt (Spalte A) und das persönliche Erleben (Spalte B) und wies daraus Gestaltungsbedarf, Diskussionsbedarf und Ressourcen aus. Aktuell ist heute BASA IV; eine Übersicht aller Fassungen steht unter BASA-Versionen.
Wie BASA II funktionierte
BASA II ließ sich in allen Branchen einsetzen und erfasste objektive Arbeitsbedingungen ebenso wie subjektive Eindrücke. Der Blick galt beidem: gesundheitsförderlichen Ressourcen und möglichen Belastungen. Die Erhebung lief schon damals in zwei Spalten — zuerst der Fakt, dann das persönliche Erleben.
Der Umfang: 7 Kategorien, 24 Sektionen und 102 Items.
Die Auswertung lief softwaregestützt und lieferte vier Ergebnisse:
- Gestaltungsbedarf (G): Hier waren Maßnahmen nötig.
- Diskussionsbedarf (D): Hier lohnte eine vertiefende Analyse.
- Ressourcen (R): Hier war die Arbeit bereits gut gestaltet.
- Fragliche Antworten (F): Hier deutete sich ein Verständnisproblem an.
Fragebogen, Beobachtung, Gruppendiskussion
BASA II bot drei Wege der Datenerhebung an: den Fragebogen für die schriftliche, anonyme Mitarbeiterbefragung, eine Beobachtungsversion für die Einschätzung durch externe Beobachter und einen Leitfaden zur Gruppendiskussion für kleinere Gruppen und Betriebe.
Die GDA-Empfehlungen von 2022 verlangen, dass ein Verfahren die Beschäftigten und Führungskräfte in die Gefährdungsbeurteilung einbezieht (Qualitätsgrundsatz 7). Eine reine Fremdeinschätzung durch Beobachter erfüllt das nicht. Beobachtungsinterviews nennt die GDA dagegen ausdrücklich als geeignete Methode, neben Analyseworkshops und Mitarbeiterbefragungen.
Quelle: GDA-Empfehlungen zur psychischen Belastung, 4. Auflage (2022)
Papierfragebögen und Excel-Makros
Das Excel-Makro wertete halb-automatisch aus, verlangte aber geschulte Anwender. Erhoben wurde auf ausgedrucktem Papier, danach tippte jemand die Daten in die Excel-Vorlage. Das kostete Zeit und war fehleranfällig.
Validierung und Anwenderbefragung
Die BAuA validierte das Verfahren in zwei Studien (2005 und 2006) nach ISO 10075 Teil 3. Eine Anwenderbefragung im Jahr 2006 kam dazu; aus der grundlegenden Umstrukturierung ging BASA II hervor. Der Bericht dazu steht im Repositorium der BAuA.
Für wen sich BASA II eignete
BASA II war universell angelegt und lief in Telekommunikation, öffentlichem Dienst, Handel, Produktion und Gesundheitswesen. Der Papierfragebogen dauerte in der Regel 15 bis 30 Minuten. Kleine Betriebe konnten es ebenso einsetzen wie Konzerne: tätigkeitsbezogene Merkmale ließen sich anpassen (Teil G), betriebsspezifische Fragen ergänzen (Teil H).
Das Verfahren verstand sich als Ergänzung zu bestehenden Analyse- und Beurteilungsverfahren. Es lieferte psychologisch fundierte Aussagen zu Ausführbarkeit und Schädigungslosigkeit — aus Sicht der Arbeitsplatzinhaber.
Kann man BASA II heute noch nutzen?
BASA IV wurde inhaltlich an den Änderungen der GDA 2022 ausgerichtet. Alle früheren Versionen haben dadurch inhaltliche Lücken. Wer die alte Excel-Datei noch hat, kann sie technisch weiter nutzen — BAuA und HSZG betreuen sie nicht mehr.
Wer heute eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung plant, nimmt BASA IV. Was sich von Fassung zu Fassung geändert hat, steht unter BASA-Versionen im Vergleich.
Autoren von BASA II
- Dr. Gabriele Walter (vormals Richter) — Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Dr. Martin Schatte — Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
ACOMERA ist nicht Urheber des BASA-Verfahrens und vertreibt es nicht. Wir setzen BASA IV in unserer Software um. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Über diese Seite
- Autor: Dr. Jens Hühn , Geschäftsführer ACOMERA
- Fachliche Einordnung: Prof. Dr. Matthias Schmidt , Wissenschaftlicher Leiter ACOMERA
- Zuletzt aktualisiert: 10.8.2026
- Zuletzt geprüft: 10.8.2026