1. Klären, warum und wofür
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen – einschließlich psychischer Belastungen – systematisch zu beurteilen (§5 ArbSchG).
Am Anfang steht die Klärung: Welche Bereiche oder Standorte sind im Fokus, welche Ziele verfolgen Sie, wer ist beteiligt (Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt)?