Künstliche Intelligenz (KI) feiert ihren Einzug in den Bereich der Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in der ACOMERA-Software mit dem BASA-Verfahren.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Künstliche Intelligenz mehr Fortschritte erzielt als seit ihrem ersten Aufkommen in den 1960ern. Der Nutzen lässt sich momentan höchstens erahnen, den diese Technologie noch stiften wird. Während die KI vor allem über ChatGPT, Claude, Perplexity, u.v.m. für jeder Mann mehr oder weniger kostenlos verfügbar geworden ist, hat die Integration in bereits existierende Anwendungen vielerorts noch nicht einmal begonnen.
Für uns bei der ACOMERA ist es das zentrale Anliegen, den Wert unserer Software für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu maximieren – sowohl für Teilnehmer, Arbeitsgestalter als auch Unternehmen. Der nächste, logische Schritt für uns war daher ganz klar: Wir integrieren die Künstliche Intelligenz in unsere Software.
Künstliche Intelligenz zur Unterstützung für Workshops und zur Maßnahmenentwicklung
Ein sehr frühes Feedback zu unserer Software war, dass unsere umfangreichen, ausführlichen Auswertungsdokumente für Workshops zur Entwicklung von Maßnahmen etwas unhandlich waren. Das war für uns damals der Startschuss, das Auswertungsformat der Workshop-Poster zu entwickeln: Dies war zunächst gedacht als einzelne Seite pro Auswertungsgruppe, die die Ergebnisse jeweils übersichtlich zusammenfasst. Ausgedruckt auf DIN A3 oder größer ist sie nach wie vor das ideale Dokument, um mit den Mitarbeitern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Ergebnisse zu besprechen und Maßnahmen zu entwickeln.
Wir haben an dieser Stelle die Künstliche Intelligenz eingesetzt, da hier die positiven Auswirkungen sofort greifbar werden: Die Künstliche Intelligenz erzeugt für jedes Workshop-Poster noch ein ergänzendes, schriftliches Dokument, das aus drei Teilen besteht: Zunächst schreibt sie eine kurze Übersicht der gesamten Ergebnisse und weist dabei auf etwaige Auffälligkeiten hin. Anschließend fasst sie die Ergebnisse jeder Kategorie schriftlich zusammen und beschreibt dabei ihre Beobachtungen. Zu guter Letzt analysiert sie die Ergebnisse inhaltlich und entwickelt Vorschläge für Maßnahmen, wie sich die Arbeit besser gestalten lässt. Der Umfang dieser Dokumentation liegt bei etwa 5-7 beschriebenen DIN-A4-Seiten. Diese sind dabei wohl strukturiert und auch optisch ansprechend formatiert.
Der Mehrwert dieser KI-generierten Dokumente ist vielfältig. Zunächst ermöglichen diese Dokumente auch Fachfremden noch leichter einen Zugang zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung zu bekommen. Darüber hinaus unterstützen sie auch die Arbeitsgestalter. Und natürlich helfen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch als Anregung in den Workshops. Auch für die Dokumentationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden ist so etwas nützlich.
Performante Einbindung der Künstlichen Intelligenz in unsere Software
Für uns ist es wichtig eine eigene Software zu benutzen, um die zweigeteilte BASA-Fragetechnik wertstiftend umzusetzen. Die eigene Software bringt viele Vorteile mit sich, zu der die automatisierten Auswertungen gehören. Auch für das Nutzen der Künstlichen Intelligenz ist die eigene Software von Vorteil. Wir konnten das Erzeugen der KI-Dokumente direkt in unsere Automatisierung integrieren. Dies hat den unschlagbaren Vorteil, dass wir sofort nach Ende der Erhebung nicht nur umfangreiche Reports und Workshop-Poster erstellen können, sondern eben auch die neuen KI-generierten Dokumente mit Zusammenfassungen und Maßnahmenvorschlägen. Dies ist ein wichtiger Hebel, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfolgreich gestalten zu können: Mit unserer Software verkürzen wir den Zeitraum, der zwischen Erhebung und der Maßnahmenentwicklung liegt, auf praktisch Null. Mit unserer Software können die Workshops direkt nach Ende der Erhebung angegangen werden ohne dass auf die Datenauswertung gewartet werden muss.
Produktivitätsgewinne durch die von der Künstlichen Intelligenz erstellten Dokumente
Die Erzeugung von schriftlichen Auswertungen ist für einen Menschen eine intellektuell anspruchsvolle Tätigkeit. Vereinfach dargestellt muss ein Mensch sich zunächst eine Übersicht über die Ergebnisse verschaffen und diese verstehen; danach sich eine Struktur überlegen und dann die Erkenntnisse und Maßnahmenvorschläge in Schriftform bringen. Möglich ist das, aber auch aufwändig. Es ist nicht unrealistisch anzunehmen, dass dies einen halben Arbeitstag pro Dokument beansprucht. Man stelle sich ein großes Unternehmen vor, für das viele dieser Ausarbeitungen erstellt werden müssen. Für die dafür zuständige Person bedeutet dies natürlich monotone, repetitive Arbeit. Bis alle Dokumente erstellt sind können dazu noch Wochen oder Monate verstreichen.
Durch den Einsatz der Künstlichen Intelligenz können wir hier einen Mehrwert für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen liefern, der so bisher nicht zur Verfügung stand: Schriftliche Dokumente mit Zusammenfassung und Maßnahmenvorschlägen direkt nach Erhebungsende für alle Auswertungsgruppen auf einmal. Das ist ein Produktivitätsgewinn zum Wohle der Mitarbeiter und der Arbeitsgestalter, die auf diesen Dokumenten direkt aufbauen können.
Einsatz der Künstlichen Intelligenz respektiert die DSGVO und erfüllt die KI-Verordnung (AI Act) der EU
Die DSGVO-konforme Verarbeitung der Daten ist ein wichtiger Bestandteil der ACOMERA-Software. Sämtliche von unserer Software erzeugten Auswertungen vermeiden Rückschlüsse auf Individuen. Es werden nur aggregierte Daten verarbeitet, wo mindestens 5 Datenpunkten je Item vorliegen. Eine höhere Schwelle geht auf Wunsch natürlich auch. Der Schutz der Privatsphäre ist daher beim Einsatz der KI für uns zentral. Die Ergebnisanalyse der KI läuft nur auf aggregierten Daten, komplett ohne Personenbezug. Dies erfüllt die Anforderungen der DSGVO.
Der Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der ACOMERA-Software muss zudem auch die Anforderungen der KI-Verordnung der Europäischen Union erfüllen. Hierfür ist zunächst die Frage entscheidend, in welche Risikogruppe die von uns eingesetzte KI-Lösung fällt. Die Einordnung ist nicht schwierig. Da die ACOMERA-Software die KI für die Erzeugung von Text-Dokumenten nutzt, fällt sie in die Gruppe des begrenzten Risikos. In diese Gruppe fallen beispielsweise auch Chatbots. Für uns bedeutet dies, dass wir KI-generierte Inhalte kenntlich machen müssen, um der KI-Verordnung zu entsprechen. Dies ist in unserer neuen Auswertung auch der Fall, wo wir hinweisen: “Dieser Text wurde von einer Künstlichen Intelligenz erstellt”. Das erfüllt die Anforderungen der KI-Verordnung der EU.
Wenn Sie mehr zum Thema KI in der ACOMERA-Software wissen oder es selbst unverbindlich ausprobieren möchten, melden Sie sich gerne bei uns.