Zum Inhalt springen

Arbeitsumweltbezogene Arbeitsbedingungen


Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter steht im Mittelpunkt dieser Kategorie. Genauer geht es hier um die Prüfung gesundheitsschädlicher Einflüsse, wie beispielsweise Lärm, Gestank, Staub oder auch Strahlung und Vibrationen.

Arbeitsumgebung


  1. Bei dieser Arbeit ist es durch andere Arbeitsprozesse, Personen, … laut.
  2. Bei dieser Arbeit riecht es schlecht.
  3. Bei dieser Arbeit ist es zu heiß oder zu kalt.
  4. Bei dieser Arbeit zieht es.
  5. Bei dieser Arbeit ist es zu hell oder zu dunkel.

Einwirkungen


  1. Bei dieser Arbeit staubt es.
  2. Bei dieser Arbeit kommt man in Kontakt mit gefährlichen Gasen und Dämpfen.
  3. Bei dieser Arbeit kommt man in Kontakt mit Gefahrstoffen.
  4. Bei dieser Arbeit ist man gefährlichen Strahlungen ausgesetzt.
  5. Bei dieser Arbeit schwingt, vibriert es.
  6. Bei dieser Arbeit kommt es zu elektrischen Aufladungen.

Körperhaltung


  1. Bei dieser Arbeit gibt es körperliche Abwechslung.
  2. Bei dieser Arbeit werden die Arbeitsaufgaben hockend, kniend oder gebückt erfüllt.
  3. Bei dieser Arbeit ist der Oberkörper verdreht.
  4. Bei dieser Arbeit werden Über-Kopf-Arbeiten ausgeführt.
  5. Bei dieser Arbeit werden schwere Gegenstände bewegt.

Arbeitsplatzmaße


  1. Der Arbeitsplatz bietet genügend Bewegungsfreiheit.
  2. Der Arbeitsplatz ist übersichtlich.
  3. Der Arbeitsplatz hat ausreichende Ablage-, Abstellflächen.

Arbeits- / Hilfsmittel


  1. Die Arbeits- und Hilfsmittel sind ausreichend vorhanden.
  2. Die Arbeits- und Hilfsmittel sind zweckmäßig.
  3. Die Arbeits- und Hilfsmittel funktionieren immer.

Sicherheit und Gesundheit


  1. Bei dieser Arbeit wird Verletzungen wirksam vorgebeugt (z.B. schneiden, stoßen, quetschen, verbrennen, verbrühen, …).
  2. Bei dieser Arbeit wird Unfällen wirksam vorgebeugt (z.B. abstürzen, verschüttet werden, getreten werden, ge- oder erschlagen werden, …).
  3. Bei dieser Arbeit erhält man regelmäßig Arbeitsschutzunterweisungen.
  4. Bei dieser Arbeit wird das Verhalten in Gefahrfällen regelmäßig geübt (z.B. Brand, Havarie, Amok).
  5. Bei dieser Arbeit werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, angeboten (z.B. im Rahmen von BGM und/oder BEM).