Wie wurde das BASA-Verfahren zu dem, was es heute ist? Ein Rückblick in die 24jährige Entwicklungsgeschichte des BASA zeigt, wie die Autoren dieses Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen von der ersten Ideen hin zur heutigen Version entwickelt und stets aktuell gehalten haben.
Mit der Publikation vom BASA I wurde im Jahr 2001 wurde der Grundstein der BASA-Geschichte gelegt. Wirklich erfolgreich und weit verbreitet war die weiter entwickelte Version BASA II (Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen – Screening für Arbeitsplatzinhaber II).
Warum psychische Belastungen systematisch erfasst werden mussten
ISO 10075 als Grundlage für gesunde Arbeit
Bereits BASA I basierte auf den Prinzipien der DIN EN ISO 10075, die als internationale Norm die wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung psychischer Arbeitsbelastung bildete. Diese Norm definierte bereits damals zentrale Begriffe und Konzepte und liefert konkrete Anforderungen an Messverfahren, um psychische Belastungen valide zu erfassen und daraus belastbare Schlüsse für die Arbeitsgestaltung zu ziehen.
Was psychische Belastung von Beanspruchung unterschied
Ein Kernaspekt der ISO 10075, der weiterhin im BASA II verankert war, war die klare Unterscheidung zwischen Belastung und Beanspruchung.
Psychische Belastung beschrieb die Gesamtheit der von außen einwirkenden Faktoren am Arbeitsplatz, wie Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen oder die Arbeitsumgebung. Dieser Begriff war neutral und konnte sowohl förderliche (z.B. Handlungsspielraum, Lernmöglichkeiten) als auch beeinträchtigende Einflüsse (z.B. Zeitdruck, unklare Verantwortungen) umfassen.
Psychische Beanspruchung hingegen war die individuelle, subjektive Reaktion auf diese äußeren Einflüsse. Sie konnte sich positiv (z.B. Lerneffekte, Wohlbefinden) oder negativ (z.B. Stress, Ermüdung) äußern. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung war es, die Arbeitsbedingungen (Belastung) so zu gestalten, dass negative Beanspruchungsfolgen vermieden und positive Effekte gefördert wurden.
In Deutschland wurde die psychische Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab dem Jahr 2013 gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). BASA II stand zu diesem Zeitpunkt bereits als praxistaugliche Lösung bereit, um dieser Pflicht für damalige Verhältnisse effizient und rechtssicher nachzukommen.
Wie BASA II funktionierte
BASA II wurde wie sein Vorgänger von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt. Zahlreiche Veränderungen und Verbesserungen gegenüber BASA I wurden inkludiert, wie beispielsweise eine neue Strukturierung der Inhalte sowie verbesserte Auswertungsdarstellungen. Die Autoren dieses Verfahrens waren die BAuA-Mitarbeiter Dr. Gabriele Richter und Dr. Martin Schatte.
BASA II wurde in diesem Rahmen als Instrument zur psychologischen Bewertung von Arbeitsbedingungen wissenschaftlich validiert. Hierfür wurden mehrere Studien in den Jahren 2005 und 2006 nach ISO 10075 – Teil 3 durchgeführt. Eine Anwenderbefragung im Jahr 2006 führte zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Verfahrens, um es noch besser an die Bedürfnisse von betrieblichen Nutzern und Wissenschaftlern anzupassen.
Erfassung objektiver Bedingungen und subjektiver Eindrücke
BASA II ließ sich universell für alle Arbeitsplätze in sämtlichen Branchen einsetzen. Es erfasste sowohl objektive Arbeitsbedingungen als auch subjektive Eindrücke. Es konzentrierte sich dabei auf gesundheitsfördernde Ressourcen und potenzielle Belastungen. Die Erfassung erfolgte bereits damals in Spalten A und B, wobei zunächst der Fakt und dann das persönliche Erleben erhoben wurden.

BASA II bot seinerzeit verschiedene Verfahrensvarianten für die Datenerhebung an, wobei die Beobachtungsversion seit 2023 nicht mehr zulässig ist:
- Fragebogen: Für schriftliche, anonyme Mitarbeiterbefragungen.
- Beobachtungsversion: Für die Einschätzung durch externe Beobachter.
- Leitfaden zur Gruppendiskussion: Ideal für kleinere Gruppen oder Betriebe.
Die Auswertung erfolgte softwaregestützt und lieferte klare Ergebnisse. BASA II ermittelte:
- Gestaltungsbedarf (G): Bereiche, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erforderlich waren.
- Diskussionsbedarf (D): Themen, die einer vertiefenden Analyse oder Diskussion bedurften.
- Ressourcen (R): Bereits gut gestaltete, gesundheitsförderliche Aspekte der Arbeit.
- Fragliche Antworten (F): Hinweise auf mögliche Verständigungsprobleme oder Unsicherheiten, die geklärt werden sollten.
Papierfragebögen und Excel-Makros
Das damals zur Auswertung verwendete Excel-Makro ermöglichte eine halb-automatische Datenauswertung, jedoch mussten die Anwender intensiv geschult werden. Die Datenerhebung fand mit einem ausgedruckten Papierfragebogen statt und die Daten mussten manuell in die Excel-Vorlage zur Auswertung eingegeben werden. Eine mühsame und fehleranfällige Arbeit.

Vorteile der Erhebung mit dem BASA II
BASA II war jedoch auch schon damals als universell einsetzbares Verfahren konzipiert und wurde bereits erfolgreich in verschiedenen Branchen wie Telekommunikation, öffentlicher Dienst, Lebensmittel- und Einzelhandel, Produktion und Gesundheitswesen eingesetzt. Die Datenerhebung mit dem Papier-Fragebogen dauerte in der Regel nur 15 bis 30 Minuten.
Das Verfahren ermöglichte eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, da es ergonomische, technische, organisatorische und personenbezogene Merkmale der Arbeitsbedingungen berücksichtigte. Durch die Identifizierung von Gestaltungsbedarf, Diskussionsbedarf und Ressourcen bot BASA II eine umfassende Qualitätssicherung. Es zeigte nicht nur Defizite auf, sondern hob auch positive Aspekte hervor, die als Stärken Nutzen stifteten.
Für wen eignete sich damals BASA II?
BASA II war flexibel an die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse anpassbar. Es konnte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ebenso eingesetzt werden wie in großen Konzernen mit komplexen Strukturen. Die Möglichkeit, tätigkeitsbezogene Merkmale anzupassen (Teil G) und betriebsspezifische Fragen zu formulieren (Teil H), machte es zu einem vielseitigen Instrument für jede Branche.
BASA II verstand sich als Ergänzung zu bestehenden Arbeitsanalyse- und Gefährdungsbeurteilungsverfahren. Es lieferte psychologisch fundierte Aussagen zur Ausführbarkeit und Schädigungslosigkeit von Arbeitsbedingungen aus der Sicht der Arbeitsplatzinhaber.
Die BASA-Evolution: Von BASA II zu BASA IV
BASA II war ein wichtiger Schritt in der systematischen Erfassung psychischer Belastungen. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt.
Während die Neuerungen beim BASA III vor allem durch veränderte gesetzliche Anforderungen bedingt waren, blieb technisch alles beim Alten.
Ein großen Neuerungsschub gab es dann noch einmal hin zum BASA IV. Während dieser an der klassischen Methodik des BASA-Verfahrens natürlich festhält, wurden zahlreiche Neuerungen inkludiert. Dazu gehören vor allem die komplett digitale Erhebung, weg von Papier sowie die neuen automatisch erstellten Auswertungsformen mit BASA-Score. Auch der Einsatz von KI zur Verschriftlichung der BASA-Ergebnisse zeigt die Modernität auf. In diesem Rahmen inkludierten die Autoren ebenfalls die aktualisierten Anforderungen seitens der GDA. Zudem erweiterten sie die Fragetechnik für Items mit Bezug auf physikalisch-chemische Einflüsse. Diese Weiterentwicklung stellt sicher, dass die BASA-Nutzer stets mit den modernsten und Tools arbeiten können.
